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  • AutorenbildFrank Lange

Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Ibbenbüren tagt am 03. Februar 2022

Der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster ist für die Regionalplanung im Münsterland verantwortlich. Mit der Bezirksregierung berät der Regionalrat unter anderem die strukturwirksamen Förderprogramme des Landes. Der Rat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. In der jeweiligen Sitzung im Dezember beschließt der Rat die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung, die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau. Dabei bündelt der Regionalrat die Interessen der Städte, Gemeinden und Kreise und berücksichtigt den unterschiedlichen Bedarf bei Ausbau der Infrastruktur des Münsterlandes. Die Kommunen werden im Vorfeld der Priorisierung der Maßnahmen durch die Bez.-Reg. nicht beteiligt.


In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 beschäftigte sich der Regionalrat unter dem Tagesordnungspunkt 6 mit dem Jahresbauprogramm 2022 für den Radwegebau an bestehenden Landestraßen. Unser Projekt an der L 501 Rheiner Straße ist zwar als Maßnahme aufgenommen aber ohne Rangliste priorisiert, d.h. die zeitliche Umsetzung ist nicht abzuschätzen.


Die Umgestaltung des Knotenpunktes L 501 Rheiner Str. / L 504 Hopstener Str. und K 17 Buchholzer Damm ist mit der Rangstelle 21 und einem Budget von 310.000 EUR Gesamtkosten in Bestandteil des Jahresbauprogramms 2022. Im Bauprogramm 2021 war dieser Knoten noch Rang 12. Diese Rückstufung wird mit dem Wegfall der Haldentransporte begründet.


Sowohl bzgl. des Radweges, als auch der Entschärfung des Knotenpunktes sehen wir seitens des DIP e.V. dringenden Handlungsbedarf auf Seiten des Regionalrates und der verantwortlichen Stellen.

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