Seit dem Sommer 2018 wird intensiv am Ibbenbürener Mobilitätskonzept gearbeitet. Das Mobilitätskonzept soll für die nächsten 15 Jahre und darüber hinaus die Grundsätze der Verkehrsplanung festlegen. Nach verschiedenen intensiven Dialogverfahren mit Politik, Verbänden, Institutionen und Bürgern steht jetzt ein Maßnahmenkonzept für die Handlungsfelder Barrierefreiheit, Radverkehr, ÖPNV, Kfz, Verkehrssicherheit, Umwelt und Öffentlichkeitsarbeit zur Diskussion.
Das Mobilitätskonzept soll abschließend im Frühjahr 2021 durch den Rat der Stadt Ibbenbüren beschlossen werden.
Quelle: Mobilitätskonzept der Stadt Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren hat auf Ihrer Internetseite das Mobilitätskonzept zur Einsicht veröffentlicht. Bürger*innen hatten vom 01.02. - 26.02.2021 die Möglichkeit, im Rahmen des Beteiligungsverfahren Fragen zu stellen oder eine Stellungnahme abzugeben.
Dickenberger Interessen und Projekte e.V. hat Stellungnahme zum Mobilitätskonzept eingereicht
Zum Handlungsfeld B: Radverkehr & Mikromobilität
Das Mobilitätskonzept dokumentiert zentrale Handlungserfordernisse bei der Schließung von Netzlücken und der Verbindung der Ibbenbürener Ortsteile. Dies unterstützt der DIP e.V. ausdrücklich.
Auf Seite 29 sind hierzu konkrete Maßnahmenfelder nach Prioritäten aufgeführt
Ein separates Maßnahmenfeld für die Verbindung „Dickenberg - Uffeln“ ist nicht aufgeführt.
Seit dem Jahr 2018 ist der Verein DIP e.V., stellvertretend für die Bewohner*innen des Dickenbergs, u.a. mit der Stadt Ibbenbüren in Gesprächen, mit dem Ziel den Radweg an der „Rheiner Straße“ (L501) Richtung Uffeln bis zur Straße „Up de Hee“ zu verlängern.
Detaillierte Planungsunterlagen zum Bau des Radweges wurden auf Initiative unseres Vereins erstellt und den Verantwortlichen und Mandatsträgern vorgelegt. Des Weiteren wurden im Jahr 2020 Mittel für den Radweg „Rheiner Straße“ in den Haushaltsplan eingestellt (Seite 42 „Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen“, Haushaltsplan 2020).
Wir erwarten daher, dass diese Strecke als Maßnahmenfeld mit Priorisierung für die Umsetzung in das Konzept aufgenommen wird.
Zum Handlungsfeld C: ÖPNV & Intermodalität
Für die Anwohner der Siedlung „Uffelner Berg“ liegt die nächste (Linien-) Haltestelle an der Straße „Am Wilhelmschacht“. Sobald mit dem genehmigten Rückbau der Straße „Am Wilhelmschacht“ (Erweiterung Steinbruch Fa. Westermann GmbH & Co. KG) begonnen wird, beläuft sich der Fußweg bis zu dieser Haltestelle auf knapp 1,8 km.
Diese Haltestelle wird zudem nicht im Stundentakt bedient. Um eine entsprechend häufig frequentierte Haltstelle zu erreichen, müssen die Anwohner der Siedlung „Uffelner Berg“ 2,8 km (Gasthof Antrup) bzw. 2,4 km (Cesar) laufen.
Für die Schüler der weiterführenden Schulen ist diese Situation von besonderer Tragweite.
Gemäß §13 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -) ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel zumutbar, wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Haltestelle […] für die Schülerin oder den Schüler der übrigen Klassen insgesamt nicht mehr als 2,0 km beträgt.
Auf Grund der weiteren Entfernung ist die Einrichtung eines adäquaten Linienverkehrs oder eines alternativen Schülerspezialverkehrs mit hoher Priorität und die Aufnahme in das Mobilitätskonzept zwingend erforderlich. Der Maßnahmenpunkt 1.5 (Langkonzept, Tabelle S. 43) muss entsprechend erweitert werden.
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